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Steuertarif 2025, Kinderfreibeträge, Vorsorgeaufwendungen 2025

Der Einkommensteuer-Grundfreibetrag für 2025 soll nach dem Gesetzentwurf für das Steuerfortentwicklungsgesetz voraussichtlich € 12.084,00 (bisher € 11.784,00) betragen. Steuerpflichtige mit einem zu versteuernden Einkommen bis zu dieser Höhe zahlen künftig keine Einkommensteuern mehr.

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Neuerungen bei Steuerermäßigungen und Photovoltaikanlagen

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurden auf Bundesrat-Empfehlung einheitliche Anspruchsvoraussetzungen für die Erlangung der Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnisse sowie für Handwerkerleistungen geschaffen.

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Besteuerung ausländischer Alterseinkünfte

Leistungen aus ausländischen Altersvorsorgeverträgen unterliegen nach gegenwärtigem Rechtsstand auch dann nicht der inländischen nachgelagerten Besteuerung bzw. der vollen Einkommensteuerpflicht, wenn diese Anwartschaften auf steuerbegünstigten oder steuerfreien Beiträgen basieren bzw. wenn die Beitragszahlungen im Ausland steuerfrei gestellt waren.

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Steuerabzug für Investmentfonds zum 2.1.2025

Am 2.1.2025 ziehen inländische Depotbanken bei Investmentfonds im Wertpapierdepot die sogenannte Vorabpauschale für 2024 ein. In den Jahren 2022 und 2023 war keine Vorabpauschale fällig, da sich in den Jahren 2021 und 2022 zum Jahresbeginn ein negativer Basiszinssatz ergeben hatte.