Der Steuergesetzgeber hat im September 2024 den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Behandlung von lediglich mit E-Fuels betreibbaren Kraftfahrzeugen (sogenanntes E-Fuels-only-Gesetz) veröffentlicht. Nach dem Gesetzesvorhaben soll „ein Anreiz gesetzt werden, solche Fahrzeuge zu entwickeln und zu nutzen“, wie aus dem Entwurf hervorgeht.
Steuerfreie Zuwendungen an Arbeitnehmer bis Jahresende möglich
Betriebsprüfer fordern für größere Betriebsausgaben im Regelfall Belege an. Für die Geltendmachung eines Betriebsausgabenabzugs und die Vorsteuer ist stets die Unternehmerin/Steuerpflichtige bzw. der Unternehmer/Steuerpflichtige in der Beweislast.
Welche Forderungen zum Jahreswechsel verjähren
Die regelmäßige Verjährungsfrist, unter die im Regelfall alle Forderungen aus Kauf- und Werkverträgen fallen, beträgt drei Jahre (§ 195 Bürgerliches Gesetzbuch/BGB). Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Der Anspruch ist entstanden, wenn die Leistungen vollständig erbracht worden sind. Auf das Datum der Rechnungsstellung kommt es nicht an.
Für welche Dokumente die Aufbewahrungsfrist zum Jahreswechsel endet
Gewerbetreibende, bilanzierungspflichtige Unternehmerinnen bzw. Unternehmer oder selbstständig Tätige müssen u. a. Bücher, Bilanzen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Buchungsbelege mindestens zehn Jahre aufbewahren. Empfangene und abgesendete Handels- und Geschäftsbriefe sowie sonstige Unterlagen, soweit sie steuerlich von Bedeutung sind, müssen mindestens sechs Jahre aufbewahrt werden.
Steuerabzugsmöglichkeiten für Transaktionskostenanteil bei all-in-fees nutzen
Kapitalanlegerinnen und Kapitalanleger sollten zum Jahresende ihren Vermögensverwaltervertrag genau anschauen. Sofern eine sogenannte „all-in-fee“ vereinbart ist, kann ein Teil davon steuermindernd geltend gemacht werden.
Verhinderung weißer Einkünfte im internationalen Steuerrecht
Kapitalanlegerinnen und Kapitalanleger sollten zum Jahresende ihren Vermögensverwaltervertrag genau anschauen. Sofern eine sogenannte „all-in-fee“ vereinbart ist, kann ein Teil davon steuermindernd geltend gemacht werden.